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Leben in der DDR

Familienvater, Karrierist und Massenmörder

Foto vom Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau © dpa

Vor 40 Jahren verurteilte das Oberste Gericht der DDR in Ost-Berlin den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer zum Tode. Er war voll geständig. Das Urteil wurde am 8. Juli 1966 in Leipzig durch Enthauptung vollstreckt. Fischer war der ranghöchste SS-Mediziner, der je vor einem deutschen Gericht stand. Als stellvertretender Standortarzt von Auschwitz und verantwortlicher Lagerarzt des Nebenlagers Monowitz/ Auschwitz III war er nach 1942 verantwortlich für die Ermordung von etwa 70 000 Menschen. Nach Ende des Krieges lebte Fischer 20 Jahre lang unerkannt in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR. Er praktizierte als unscheinbarer Landarzt und flog nur aufgrund seiner regelmäßigen West-Kontakte auf, die die Staatssicherheit überprüfte.

Der Prozess gegen ihn wurde von der Staatssicherheit genau vorbereitet und gelenkt. Es gab kein unabhängiges rechtsstaatliches Verfahren, das Todesurteil stand schon vorher fest. Die DDR wollte mit diesem Prozess zeigen, dass sie der Staat sei, der die NS-Täter besser verfolge und bestrafe als die Bundesrepublik. Das Verfahren wurde genau zwischen den 1. und 2. Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main gelegt und diente als Propaganda im Kalten Krieg. Der Prozess sollte belegen, dass die DDR der bessere antifaschistische Staat sei. Tatsache aber ist, dass die NS-Vergangenheit der Menschen in der DDR nie aufgearbeitet wurde. Die Verbrechen der NS-Zeit wurden als die Verbrechen der Anderen, des Westens, betrachtet.

Der Berliner Historiker Christian Dirks hat in der Sendung dazu beigetragen, die Person Horst Fischer und seine Karriere im NS-Deutschland zu beschreiben und die Hintergründe des Prozesses offen zu legen. Von ihm ist im Dezember 2005 das Buch "Die Verbrechen der anderen. Auschwitz und der Auschwitz-Prozess der DDR: Das Verfahren gegen den KZ-Arzt Dr. Horst Fischer" erschienen.

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(3 Seiten)