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Weil er einen Jagdgenossen erschossen haben soll, muss sich ein 38 Jahre alter Jäger seit Dienstag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Wismar verantworten. Während einer Wildschwein-Jagd im September 2008 bei Naschendorf im Landkreis Nordwestmecklenburg soll er das 50-jährige Opfer versehentlich getroffen haben. Der Mann starb einen Tag später in einer Klinik.
Der Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt den Vorwurf. Er habe nicht in die Richtung des Mannes geschossen. Dieser müsse von einem anderen Jäger getroffen worden sein, sagte er. An der sogenannten Ernte-Jagd an einem Maisfeld waren vier Jäger beteiligt, zwei von ihnen haben offenbar geschossen. Der Angeklagte will vier Schüsse auf eine Rotte Schwarzwild abgegeben haben, die aus dem Feld herausgelaufen war.
Der zweite Schütze war ein 71 Jahre alter Jäger. Dieser gab nun vor Gericht als Zeuge an, einmal geschossen und dabei ein Schwein erlegt zu haben. Seiner Aussage nach gab es vor der Jagd keine Sicherheitsbelehrung. Jagdleiter war laut Staatsanwaltschaft der Angeklagte. Das Projektil, das den 50-Jährigen traf, wurde nicht gefunden. Seine Witwe nimmt als Nebenklägerin am Prozess teil. Die Verhandlung soll in zwei Wochen mit weiteren Zeugen-Vernehmungen fortgesetzt werden.